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   LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20   

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LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20 (https://dejure.org/2021,18954)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2021 - L 4 SO 46/20 (https://dejure.org/2021,18954)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - L 4 SO 46/20 (https://dejure.org/2021,18954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 25 S 1 SGB 12, § 18 Abs 1 SGB 12, § 677 BGB, §§ 677 ff BGB
    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen stationärer Krankenhausbehandlung - Tag der Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall - Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den Sozialhilfeträger als Nothelfer Kein Nothelferanspruch nach Kenntnisnahme des Bedarfsfalls Kein Vorliegen einer fremdnützigen Tätigkeit für einen Auftraggeber im Sinne von § 670 BGB beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Da die Vergütung bei einer Abrechnung nach Fallpauschalen tagesbezogen aufzuteilen sei (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R) und Sozialhilfe tageweise gewährt werde, so dass der kleinste Zeitraum eines Sozialhilfebezugs der Tag und nicht die Stunde sei (unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 137/15), seien Aufwendungen für den Tag einer Krankenhausbehandlung, an dem der Sozialhilfeträger i.S.v. § 18 SGB XII von dem Bedarfsfall Kenntnis erlange bzw. erlangen könne, nicht mehr im Rahmen des Nothelferanspruchs erstattungsfähig; für diesen Tag komme demnach allein ein Anspruch des Leistungsberechtigten in Betracht.

    Das BSG hat hingegen in einer Entscheidung (Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R), der tatbestandlich die Einlieferung eines Patienten durch die Polizei in ein Krankenhaus zugrunde lag, festgestellt, dass andere Anspruchsgrundlagen als ein Anspruch der Klägerin als Nothelfer ausschieden.

  • LSG Hamburg, 12.04.2018 - L 4 SO 28/17

    Kosten einer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Ihr Anspruch folge entweder aus § 25 SGB XII oder aber aus einer entsprechenden Anwendung von § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wie es das LSG Hamburg in einem ähnlich gelagerten Fall (Urteil vom 12.4.2018 - L 4 SO 28/17; nachfolgend BSG, Beschluss vom 21. November 2018 - B 8 SO 28/18 B) entschieden habe.

    Der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des LSG Hamburg vom 12. April 2018 (L 4 SO 28/17; nachfolgende Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig wegen nicht ausreichend dargelegter Divergenz: BSG, Beschluss vom 21.11.2018 - B 8 SO 28/18 B) geht schon deswegen fehl, weil es sich um einen nicht vergleichbaren Einzelfall gehandelt hat.

  • BSG, 21.11.2018 - B 8 SO 28/18 B
    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Ihr Anspruch folge entweder aus § 25 SGB XII oder aber aus einer entsprechenden Anwendung von § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wie es das LSG Hamburg in einem ähnlich gelagerten Fall (Urteil vom 12.4.2018 - L 4 SO 28/17; nachfolgend BSG, Beschluss vom 21. November 2018 - B 8 SO 28/18 B) entschieden habe.

    Der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des LSG Hamburg vom 12. April 2018 (L 4 SO 28/17; nachfolgende Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig wegen nicht ausreichend dargelegter Divergenz: BSG, Beschluss vom 21.11.2018 - B 8 SO 28/18 B) geht schon deswegen fehl, weil es sich um einen nicht vergleichbaren Einzelfall gehandelt hat.

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Der § 25 SGB XII regelt abschließend die Voraussetzungen eines Kostenersatzanspruches einer Person, die anstelle des Sozialhilfeträgers Hilfeleistungen ohne dessen Auftrag erbringt (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Ein Aufwendungsersatzanspruch lässt sich auch nicht aus dem Rechtsinstitut der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) herleiten, weil damit vom Nothelfer in ein öffentlich-rechtlich umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge eingegriffen würde, das nur unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungsersatzansprüche Dritter gegen den Leistungsträger vorsieht (BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Der Nothelfer gehört zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 13/12 R).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Ausnahmsweise erfolgt eine Prüfung aber dann, wenn das erstinstanzliche Gericht entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG trotz Rüge einer Partei nicht vorab über die Zulässigkeit des Rechtsweges entschieden hat (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 63/10 B unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 40/08; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1994 - 7 B 198/93).
  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Ausnahmsweise erfolgt eine Prüfung aber dann, wenn das erstinstanzliche Gericht entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG trotz Rüge einer Partei nicht vorab über die Zulässigkeit des Rechtsweges entschieden hat (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 63/10 B unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 40/08; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1994 - 7 B 198/93).
  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Dies folgt daraus, dass Sozialhilfe tageweise zu gewähren ist und auch das Krankenhaus als Nothelfer nur einen Anspruch auf einen tagesbezogenen Anteil der Fallpauschale haben kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 137/15; das BSG hat mit Beschluss vom 1.3.2018 - B 8 SO 63/17 B die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, weil es die Rechtsfrage als bereits geklärt angesehen hat).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20
    Ausnahmsweise erfolgt eine Prüfung aber dann, wenn das erstinstanzliche Gericht entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG trotz Rüge einer Partei nicht vorab über die Zulässigkeit des Rechtsweges entschieden hat (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 63/10 B unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 40/08; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1994 - 7 B 198/93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 137/15

    Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Aufwendungen für eine stationäre

  • LSG Hamburg, 08.11.2021 - L 4 SO 86/20

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Dies folgt daraus, dass Sozialhilfe tageweise zu gewähren ist und auch das Krankenhaus als Nothelfer nur einen Anspruch auf einen tagesbezogenen Anteil der Fallpauschale haben kann (Urteil des Senats vom 6.5.2021 - L 4 SO 46/20 -, unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 137/15; das BSG hat die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 1.3.2018 - a.a.O. - mangels Klärungsbedürftigkeit zurückgewiesen).

    Angesichts der zur Anwendung gelangten Vergütungsregelungen für die Krankenhausbehandlung ist es darüber hinaus fernliegend, dass sich das Krankenhaus durch Aufnahme der Patientin dazu verpflichten wollte, ein ihr von der Beklagten übertragenes Geschäft unentgeltlich für diese zu besorgen (Urteil des Senats vom 6.5.2021, a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 15.08.2022 - L 4 AY 3/21

    Asylbewerberleistungen - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers

    Dies folgt daraus, dass Leistungen der Sozialhilfe tageweise zu gewähren ist und auch das Krankenhaus als Nothelfer nur einen Anspruch auf einen tagesbezogenen Anteil der Fallpauschale haben kann (Urteil des Senats vom 6.5.2021 - L 4 SO 46/20 -, unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 137/15; das BSG hat die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 1.3.2018 - B 8 SO 63/17 B - mangels Klärungsbedürftigkeit zurückgewiesen).

    Angesichts der zur Anwendung gelangten Vergütungsregelungen für die Krankenhausbehandlung ist es darüber hinaus fernliegend, dass sich das Krankenhaus durch Aufnahme des Patienten dazu verpflichten wollte, ein ihm von der Beklagten übertragenes Geschäft unentgeltlich für diese zu besorgen (vgl. Urteile des Senats vom 6.5.2021 - L 4 SO 46/20 und vom 8.11.2021 - L 4 SO 86/20).

  • LSG Hamburg, 08.11.2021 - L 4 SO 43/19

    Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs des Krankenhauses als Nothelfer gegen

    Dies folgt daraus, dass Sozialhilfe tageweise zu gewähren ist und auch das Krankenhaus als Nothelfer nur einen Anspruch auf einen tagesbezogenen Anteil der Fallpauschale haben kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 137/15; LSG Hamburg, Urteil vom 6.5.2021 - L 4 SO 46/20; das BSG hat mit Beschluss vom 1.3.2018 - B 8 SO 63/17 B die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, weil es die Rechtsfrage als bereits geklärt angesehen hat).
  • LSG Hamburg, 12.03.2021 - L 4 SO 87/20

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Krankenhauses als sog. Nothelfer gegen den

    Dies folgt daraus, dass Sozialhilfe tageweise zu gewähren ist und auch das Krankenhaus als Nothelfer nur einen Anspruch auf einen tagesbezogenen Anteil der Fallpauschale haben kann (Urteil des Senats vom 6.5.2021 - L 4 SO 46/20 -, unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 137/15; das BSG hat die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 1.3.2018 - a.a.O. - mangels Klärungsbedürftigkeit zurückgewiesen).
  • LSG Hamburg, 05.10.2023 - L 4 AY 1/21

    Asylbewerberleistungen - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Angesichts der zur Anwendung gelangten Vergütungsregelungen für die Krankenhausbehandlung ist es darüber hinaus fernliegend, dass sich das Krankenhaus durch Aufnahme des Patienten dazu verpflichten wollte, ein ihm von der Beklagten übertragenes Geschäft unentgeltlich für diese zu besorgen (vgl. Urteile des Senats vom 6.5.2021 - L 4 SO 46/20 und vom 8.11.2021 - L 4 SO 86/20).
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   LSG Rheinland-Pfalz, 14.10.2020 - L 4 SO 46/20   

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